1. Die politische und kulturelle Bedeutung des Fortbestands römischer Rechtstraditionen seit dem frühen Mittelalter. 2. Umbau und Anpassung römischer Rechtsnormen in 'barbarischen' Nachfolgereichen des Imperium Romanum. 3. Literatur, Medien, Quellen.
Zu den stichwortartigen Hinweisen siehe das Vorwort zu diesem Skript.
a) Die politischen, ethnischen, kulturellen und sprachlichen Verhältnisse in den vormals römisch herreschten Regionen Mittel- und Westeuropas unter germanischer Herrschaft.
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im Alpenbereich und Norditalien, im Rheingebiet und im heutigen Frankreich. Karten entnommen aus: Der große Atlas Weltgeschichte, hg. von E. Stier u. a., Westermann-Verlag, Sonderausgabe Braunsschweig 1990, S. 49. |
b) Die gesetzliche Fortführung römischer Rechtstraditionen unter germanischer Herrschaft als Rechtsordnung für die romanische Bevölkerung und zum Zwecke der Demonstration legitimer Nachfolgeherrschaft gegenüber dieser und dem byzantinischen Reiche.
c) Die Adaptation römischer Rechtsformen und -inhalte an germanische Traditionen der Herrschaft, des Adels, der Kriegs- und Stammesorganisation sowie des Gerichtswesens.
d) Die Übernahme römischer Institutionen mangels germanischer Vorformen (Hof- und Ämterwesen, Geldwesen, Steuerwesen, Landbesitzordnung, Sklaverei, Städtewesen, Kirchenwesen).
a) Gesetzgebung.
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AUFGABEN: Untersuchen Sie mit ihrem jetzt gegeben Wissen die im folgenden wiedergegebenen Auszüge aus zwei verschiedenen frühmittelalterlichen Gesetzessammlungen unter folgenden Fragen: a) Welchem Volk und welcher Zeit sind Ihres Erachtens die Auszüge zuzuordnen? b) Worin sind Ihres Erachtens in den beiden Textauszügen formal und inhaltlich einerseits römisch-rechtliche, andererseits frühmittelalterlich-nachantike Züge auszumachen? c) Was können Sie aus den vorliegenden Textauszügen über die Form der Verabschiedung und der späteren Veränderung der Gesetze ausmachen? Zwei Gesetzessammlungen aus dem Frühmittelalter. Dokument im pdf-Format; zum Empfang siehe ggf.: Versuche.htm , unter II, Experiment 6. Leseverbesserung durch Einstellung des Großformats auf der Darstellungsfläche möglich. |
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Wissenschaftliche Editionen der Quellentexte: Lex Romana Visigothorum, ed. G. Hänel, 1849, ND 1962; 'Pactus Legis Salicae' , hrsg. v. K. A. Eckhardt in: MGH.LL. I 4 1,1962, und 'Lex Ribuaria', hrsg. v. K. A. Eckhardt, in: Germanenrechte, NF., Westgerm. Recht Bd. 8, 1966. - Die Auswahltexte mit ihren Übersetzungen ins Deutsche wurden sämtlich entnommen aus K. Kroeschell, Deutsche Rechtsgeschichte Bd. 1 (bis 1250), Hamburg 1972, S. 34 f., 35 - 39 f. und 51 f. Sie sind an dieser Stelle für den Internetgebrauch zusätzlich vereinfacht dargestellt. In Kroeschells empfehlenswertem Werk finden sich a. a. O. weiterführende Literatur- und Quellenhinweise. |
b) Rechtsverkehr.
Quelle: MGH. Formulare, Formulaae Andecavenses, Nr. 1. Mit Kürzungen und partieller Veränderung der Übersetzung entnommen aus: K. Kroeschell, Deutsche Rechtsgeschichte 1 (bis 1250), Hamburg 1972, S. 59 ff.; dort auch eine längere Kommentierung.
c) Römische und germanische Traditionen im karolingischen Kirchenrecht, Ämterwesen, Gerichtsverfahrensrecht, Strafrecht, Pachtwesen, Steuerwesen und Sklavenrecht.
Quelle: MGH, Cap. 1 Nr.20. Textauswahl und Übersetzung nach K. Kroeschell, Deutsche Rechtsgeschichte, Bd. 1, S. 77 - 80.
LITERATUR:
MEDIEN:
QUELLEN:
LV Gizewski im WS 2000/2001
Autor: Christian Gizewski (EP: gizeoebg@linux.zrz.tu-berlin.de)