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Gizewski, Vorlesung/Uebung
0133 L 006
Geschichte des römischen Rechts.
Zeit: Fr. 12 - 14, Beginn: 27. 10. 2000
Ort: H 2147
Inhalt: Das römische Recht entwickelt sich im Rahmen der Stadt- und später der imperialen Republik Rom aus einem anfänglich priesterlich verwalteten archaischen Formelrecht zu einer politisch gestalteten und von einem professionellen Juristenstand eigener Art systematisch fortentwickelten, im wesentlichen profanen und dynamischen Traditionsrechtsordnung. In der Kaiserzeit behält es - trotz der Gewaltenkonzentration beim römischen Kaiser - sowohl im öffentlichen als auch im privatrechtlich gestalteten Leben diesen Charakter, ja es verstärkt ihn noch; so etwa in der spätantiken Codex-Gesetzgebung, welche später in wichtigen Aspekten - insbesondere über die 'Rezeption' des römischen Rechts - Grundlage der Herausbildung der heutigen 'europäischen Rechtsstaatsprinzipien wurde.
Die LV will - auch durch immer wieder eingefügte kleine Übungen - Verständnis fuer die großen Linien und die allgemeingeschichtliche Bedeutung der römischen Rechtsentwicklung in antiker und in nachantiker Zeit wecken. Sie wird durch ein WWW-Skript im 'Auditorium des WWW-Projekts [http://www.tu-berlin.de/fb1/AGiW] unterstützt.
Literatur: Mario Bretone, Geschichte des römischen Rechts. Von den Anfängen bis zu Justinian. Dt. Übersetzung, München 1998 2. - Peter G. Stein, Römisches Recht und Europa. Die Geschichte einer Rechtskultur. Dt. Übersetzung, Frankfurt M. 1996.
15 Sitzungstermine:
27. Okt., 3., 10. 17., 24. Nov., 1., 8. 15., 22. Dez 2000
Weihnachtsferien: 27. Dez. 2000 - 6. Jan. 2001
12., 19., 26. Jan., 2., 9., 16. Febr. 2000
Kap. 1 (Einführung). - Kap. 2: Archaisches Stammes- und Stadtrecht im mittleren Italien des frühen ersten Jahrtausends v. Chr. - Kap. 3: Das stadtrömische Recht Roms in den ersten Jahrhunderten der Republik. - Kap. 4: Das Reichsrecht des sich entfaltenden Imperium Romanum bis zum Ende der Republik. - Kap. 5: Das Römische Recht in seiner kaiserzeitlichen Entwicklung bis zum spätantiken kaiserlichen Kodex-Recht und Kirchenrecht. - Kap. 6: Die frühmittelalterliche Fortwirkung des Römischen Rechts. - Kap. 7: Die Rezeption des Römischen Rechts seit dem 12. Jht. in ganz Europa.- Kap. 8: Die Bedeutung des Römischen Rechts in der neuzeitlichen europäischen Staatenentwicklung.
Eine detaillierte Themenübersicht findet sich im elektronischen LV-Skript unter
http://www.tu-berlin.de/fb1/AGiW/Auditorium/RomRecht/ThemPlan.htm
Ein zusammenfassendes Verzeichnis der in der Lehrveranstaltung und im Skript verwendeten und zur Lektüre empfohlenen Literatur, Medien und Quellen findet sich im elektronischen Skript unter
< http://www.tu-berlin.de/fb1/AGiW/Auditorium/RomRecht/AllgVerz.htm >.
Zu dieser Lehrveranstaltung gibt es im Internet ein elektronisches Skript unter der URL-Adresse < http://www.tu-berlin.de/fb1/AGiW/Auditorium/RomRecht/Eingang.htm >.
Es ist Teil des elektronischen Gesamtprojektes 'AGiW' ('Alte Geschichte im Weltnetz'), über dessen Inhalte die Seiten < http://www.tu-berlin.de/fb1/AGiW/ > und <http://www.tu-berlin.de/fb1/AGiW/Register.htm > informieren
Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung, die scherpunktmäßig eine Vorlesung ist, können von interessierten Teilnehmern bei Bedarf ausnahmsweise auch Übungsarbeiten angefertigt werden, um einen Schein für die im Rahmen des Studienplans vorgesehene Teilnahme an einer Textquelleninterpretationsübung zu erhalten.
Zu den Einzelheiten einer solchen Arbeit siehe:
http://www.tu-berlin.de/fb1/AGiW/Auditorium/RomRecht/UebgArb.htm
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LV Gizewski im WS 2000/2001, EP: gizeoebg@linux.zrz.tu-berlin.de .