Texte der Umschrift und der lateinischen Übersetzung nach:Leopold Wenger, Zum Cippus Abellanus, Sitzungsberichte der Königlich Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Philolog-philosoph. und historische Klasse, Jg. 1915, 10. Abh., München 1915, S. 5 - 7. Übersetzung von C. Gizewski. Siehe auch: Abbildung des oskischen Textes.
Deutsche Übersetzung:
Von Maius Vestricius, Sohn des Maius Sir, bestelltem Richter und Quaestor in Abella, und Maius Luvcius, Sohn des Maius Puclatus, Meddix degestasius in Nola sowie von den Abgesandten aus Abella und denen aus Nola, welche von ihrem jeweiligen Senat bevollmächtigt wurden, ist folgender Vertrag geschlossen worden: Der Tempel der Herakles, der an der Grenze (zwischen beiden Gemeinden) liegt, und das Gelände um diesen Tempel herum, das zwischen den Gemeindegrenzen abgemarkt ist - und zwar aufgrund eines gemeinsamen Beschlusses, wonach Tempel und Tempelgrundstück in einem gemeinsamen Gebiet liegen und gemeinsamer Nutzung zugänglich sein sollen - werden künftig von beiden Gemeinden genutzt.[Weitere Textfragmente nicht übersetzbar; es besteht eine größere Textlücke. Sinn evtl.: Nolaner und Abellaner können das Gelände in einer dem Tempel angemessenen Weise religiös-kultisch benutzen]. B. Ebenso können sie auf dem Gelände gegebenenfalls Bauwerke errichten, und zwar auf der abgemarkten tempelzugehörigen Fläche, aber außerhalb der Umgebungsmauern des Herakles-Tempels selbst, beiderseits der dort befindlichen Straße, vor den jeweiligen Grenzlinien [zwischen Tempelbezirk und den beiden Gemeinden] mit Genehmigung des jeweils zuständigen Senats. Ein Gebäude, das die Nolaner bauen, dürfen die Nolaner auch [allein] nutzen, und ebenso dürfen die Abellaner ein von ihnen errichtetes Gebäude ausschließlich nutzen. Aber innerhalb der Umfassungsmauern des Heiligtums dürfen weder die Abellaner noch die Nolaner irgendetwas bauen. Das Schatzhaus, das innerhalb dieses [engeren] Tempelbereichs liegt, dürfen beide Seiten nur nach einem gemeinsamen Beschluß öffnen. Alles, was irgenwann einmal in diesem Schatzhaus gelagert sein wird, gehört beiden Seiten zu gleichen Teilen. Ferner dient zwischen dem Gebiet der Nolaner einerseits und dem der Abellaner andererseits die Straße überall als gemeinsame Grenze. Die Grenzsteine stehen in ihrer Mitte.
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Auswahl und Bearbeitung für das Internet: Christian Gizewski
LV Gizewski WS 2000/2001