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ohne unzulässige oder unsinnige Sprachregelungen.
FORUM
zur Abteilung I
GEGEN VERFASSUNGSMÄSSIG UNZULÄSSIGE SPRACH- UND SCHRIFTREGELUNGEN.
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Es können sich auch konträre Auffassungen zu den vom Hg. bezogenen Positionen zu Wort melden. Sie sollten allerdings internetangemessen kurz gefaßt, strikt themenbezogen und nicht nur von kurzfristigem Interesse sein. Die Beiträge sind in numerierten thematischen Komplexen angeordnet. Die jüngeren stehen räumlich über den älteren. |
8. Eristik gegen die sog. 'Rechtschreibreform' ?
a) Auf Ausführungen des Autors Christian Gizewski in der Zeitschrift 'europa dokumentaro' (Nr. 15, Okt. 2000) unter dem Titel "Nach dem Zusammenbruch der Einheitsfront von Medien und Staat in Sachen 'Rechtschreibreform' (Sommer 2000): Auf freiwilliger Organisation und negativer Sprachschutzgesetzgebung beruhende umfassende Sprachpflege der traditionellen deutschen Alltags- und Kultursprache als Alternativmodell?" (auch auf dieser Netzseite abrufbar unter URL: http://www.tu-berlin.de/fb1/AGiW/Cricetus/C1.htm; dort zu P. VI) hat Herr Dipl.-Psych. Helmut Welger (Marburg) in 'europa dokumentaro' (Nr. 16, Dez. 2000) im Anschluß an Ausführungen von Herrn Prof. Dr. Otto Back folgende Kritik formuliert::
"Ergänzungen und Hervorhebungen zum Artikel von Otto Back. Von Helmut Welger.
Für Leser von europa dokumentaro, speziell für Esperantisten, möchte ich einige Gesichtspunkte aus dem Artikel von Otto Back hervorheben bzw. einige ergänzende Gedanken formulieren.
In den Stellungnahmen von Manfred Riebe und Christian Gizewski gegen die Rechtschreibreform (europa dokumentaro Nr. 13 und 15) fehlen einige elementare Einsichten:
1. Rechtschreibung ist Schreibkonvention, nicht Sprache. Alle Ausführungen über eine angebliche Sprachregulierung entbehren also der Grundlage. Auch Sprach-, Meinungs- und Geistesfreiheit sind somit nicht bedroht.
2. Wenn Konventionen geändert werden, gibt es einige Umstellungsschwierigkeiten und Unsicherheiten. Es gibt spezifische Umstellungsfehler. Das ist normal und spricht nicht gegen die Qualität der Neuregelung. Wenn man nicht sauber zwischen umstellungsbedingten Fehlern und etwaigen Fehlern im Reformprojekt selbst unterscheidet, kommt man nicht zu einer sachgerechten Beurteilung.
3. Die Änderung der Schreibkonvention hat den Charakter einer Vereinfachung, weil die Zahl der Regeln verringert wird; d.h. die nun geltenden Regeln haben einen etwas höheren Generalisierungsgrad, es gibt ein paar Ausnahmen weniger.
4. Reformprojekte dieser Art müssen einander widersprechenden Kriterien gerecht werden; z.B. einerseits Erhaltung des gewohnten Schriftbildes, andererseits Vereinfachung, d.h. Veränderung. Das Ergebnis kann daher immer nur ein Kompromiss sein. Eine vollständig rationale Lösung ist bei Zielkriterien, die zueinander in einem Spannungsverhältnis stehen, logisch nicht möglich. Dies ist eine Grundeinsicht der formalen Teleologie. Wer sie nicht beachtet, neigt dazu, sein jeweiliges Lieblingskriterium auf Kosten der anderen Kriterien zu verabsolutieren und jede Reform von diesem Standpunkt aus unzureichend zu finden. Eine solche Kritik hat stets eine gewisse Plausibilität, zumindest für diejenigen, die den gleichen Geschmack haben, ist aber letztlich naiv. Dieses Problem ist den Esperantisten sehr vertraut.
5. Bei der Festlegung von Schreibkonventionen geht es nicht um das demokratische Austarieren von Interessengegensätzen gesellschaftlicher Gruppen, das evtl. viele komplizierte Ausnahmeregeln erfordert, sondern, ganz im Gegenteil, um eine Passungs- und Vereinfachungsaufgabe ähnlich der Setzung von DIN-Normen. Deshalb ist das Verfahren eines Normierungsausschusses hier angemessener als das parlamentarische Verfahren. (Die juristischen und demokratie-theoretischen Ausführungen von Herrn Gizewski sind deshalb für den Gegenstand viel zu anspruchsvoll und liegen neben der Sache.)
6. "Natürliche Strukturen der Rechtschreibung" (Riebe) gibt es nicht.
7. Was einfacher ist, ist darum nicht primitiver. (Das metrische System z.B. ist zwar einfacher, aber nicht primitiver als das angelsächsische System der Maße und Gewichte.) Das Argument der Primitivität kann man getrost ignorieren; es ist hier offensichtlich kein deskriptiver Begriff, sondern ein wertender Kampfbegriff. (Überhaupt sind die Polemiken voll von Kampfbegriffen und unsachlich-suggestiven Insinuationen. Man findet da viele entzückende Beispiele für jene argumentativen Kunstgriffe, die Schopenhauer unter dem Titel "eristische Dialektik" beleuchtet hat.)
Ich selbst behalte mir vor, immer mal wieder die alte Rechtschreibung zu verwenden - aus Bequemlichkeit und Gewohnheit, nicht weil ich gegen die Reform etwas hätte. Ich mache auch Umstellungsfehler. Und trotzdem bin ich für die Neuregelung. Guten Mutes ignoriere ich den Aufschrei der Studienräte, er wird verhallen wie der Aufschrei bei der Orthographiereform von 1901, der ganz ähnlich klang."
b) Auf diese Kritik antwortete der kritisierte Autor in öffentlicher Internetdiskussion am 9. Jan. 2001 wie folgt:
"Auf die von Herr Welger im Anschluss an Ausfuehrungen von Herrn Back in
http://www.europa-dokumentaro.de/#gedanken
formulierte Kritik an den von mir früher dort geäußerten Gedanken gegen die sog. 'Rechtschreibreform' sei mir erlaubt, meinerseits kurz zu erwidern:
1) Die Behauptung, Rechtschreibung sei reine "Schreibkonvention", nicht aber "Sprache", ist für mich und andere 'Rechtschreibreform'-Kritiker nicht neu. Ich habe sie auch nicht als etwas 'Elementares' übersehen, wie Herr Welger meint. Vielmehr war sie geradezu der Ausgangspunkt meiner jetzt kritisierten Gedanken in eirer früheren Diskussion. Ich darf insoweit für Interessenten vielleicht auf diese Diskussion verweisen. die teilweise unter http://www.tu-berlin.de/fb1/AGiW/Cricetus/SOzuC1/SOBFDtSpr/Forum2.htm , dort zu P. 2, nachlesbar ist. Bei der 'Konventions'-Behauptung handelt es sich m. E. um eine fast ingenieursmäßig-planerische Betrachtungsweise von Sprachfragen in einer Art, wie sie bei der Bewältigung geistiger Probleme in der politischen Praxis immer wieder - an historisch markanten Beispielen nachweislich - Schiffbruch erleidet. Ich kann sie in ihrer Einseitgkeit nicht teilen, weil sie m. E. der gesellschaftlich-praktischen Bedeutung , der identitässtiftenden Traditionsbindung und den geisteskulturellen Funktionen 'etablierter objektiver Schriftzeichensysteme für Zwecke der allgemeinsprachlichen Verständigung' in keiner Weise gerecht wird. Das mag alles 'irrational' und 'nebensächlich' erscheinen. Deshalb die folgende illustrative Frage: Eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung will die 'neuen Schreibregeln' nicht. Ein sehr großer Teil der Vertreter des Geisteslebens i. w. S. hält 'neue Regeln' fuer unnoetig, unpraktisch, ja für kulturlos. Warum? Und wie will man 'das' politisch überwinden?
2) Der Begriff der 'Konvention' ist m. E. aber in einem noch viel wichtigeren Sinne irreführend, nämlich weil er eine Legitimation für etwas vorzugeben scheint, was in Wirklichkeit ein politischer und/oder medialer Oktroi ist. Natürlich kann man Schreibweisen verändern, im Wege der individuellen Ausdruckswahl nach Art. 5 GG ebenso wie in wirklicher Übereinkunft mit bestimmten Adressaten oder in bestimmten Kreisen. Aber ist es denn wirklich eine 'Konvention' (= 'Vereinbarung'), wenn auf einseitige Anordnung des dafür verfassungsmäßig nicht einmal zuständigen Staates oder durch Tätigwerden anderer - dafür noch viel weniger legitimierter - nicht-staatlicher, aber einflußreicher Instanzen (wie der 'vereingten Nachrichtenagenturen' im Dez.1998) eine allgemeine, für einen ganzen Sprachraum bzw. für ganze Staatsgebiete gedachte Regelung des Schreibverhaltens durchgesetzt werden soll? Warum ist es verfehlt oder 'greift viel zu weit', über die Legitimation einer solchen einseitigen, ihrerseits übermäßig weitgreifenden Einführung genau nachzudenken, und einen in keiner Weise geschuldeten Gehorsam tatsächlich auch zu verweigern, wenn man keine Legitimation findet? Warum soll sich ein ganzes Volk mit erheblichen, aber völlig unnötigen Umlernanstrengungen nach den Ausdenkunkungen irgendwelcher Leute richten? Warum sollen sich Vertreter des Geisteslebens für einen zenralen Bereich ihrer geistigen Arbeit, nämlich für ihren Schriftsprachgebrauch, ein 'Kultusminister- und Senatoren-Deutsch' (KUMISD) aufdrängen lassen? Vielleicht weil diese Obrigkeiten ein allgemeines geistiges und ein allgemeines Freiheits-Problem zu einem DIN-Normierungs-Problem einer Sprachplanungskommission 'umformuliert' haben? Es gibt eine große Zahl geistiger und politischer Fragen, für die man sich ähnliche 'DIN-Lösungen' vorstellen könnte; zum Beispiel für die irrationale, komplizierte Struktur des ganzen politischen Lebens die DIN-Lösung: 'Einer bestimmt, und die anderen gehorchen'. So etwas funktioniert aber nicht, zum Glück."
c) Darauf antwortete Herr Welger am 15. Jan. 2001 in öffentlicher Internet-Diskussion wie folgt:
"Verteidigung eines hässlichen Entleins oder: Zu einigen illegitimen argumentativen Kunstgriffen der Traditionalisten gegen die Rechtschreibreform, unter Zuhilfenahme von Schopenhauers Lehre von der eristischen Dialektik. Von Helmut Welger.
Gegen die Rechtschreibreform ist eine Vielzahl von Argumenten aus unterschiedlichsten, sogar einander widersprechenden Gesichtspunkten vorgebracht worden. Es ist zwar verdienstlich, geduldig auf jedes einzelne Argument einzugehen; dabei verzetteln sich Befürworter und Gegner aber leicht in Details und verlieren den Gesamtüberblick, der für eine vernünftige, hysteriefreie Gesamtgewichtung nötig wäre. Deshalb möchte ich die Sache jetzt etwas grundsätzlicher angehen.
An den Stellungnahmen der Gegner der Rechtschreibreform ist mir aufgefallen, dass mit großer Häufigkeit bestimmte Argumentationsfiguren wiederkehren, die in Schopenhauers Werk Eristische Dialektik beschrieben sind. Eristische Dialektik, definiert Schopenhauer, ist die Kunst zu disputiren, und zwar so zu disputiren, daß man Recht behält, also per fas et nefas [mit Recht wie mit Unrecht]. Schopenhauer beschreibt 38 dieser dialektischen Kunstgriffe. Ich kann den Lesern nur empfehlen, dieses Werk selbst ganz zu lesen. Dann verlieren diese Argumentationstricks beträchtlich von ihrer Unschuld und damit von ihrer Kraft.
Nach meiner langjährigen Erfahrung aus vielen Debatten weist eine Häufung solcher Kunstgriffe darauf hin, dass der Debattierer sich seiner Sache nicht ganz sicher ist bzw. die Schwäche seiner Argumente ahnt, so dass er ihnen durch diese Kunstgriffe mehr Kraft zu verleihen hofft.
Zunächst möchte ich auf Gizewskis Stellungnahme zu meinen Ergänzungen und Hervorhebungen zum Artikel von Otto Back antworten, weil ich darin persönlich angesprochen werde. Herr Gizewski nahm insbesondere an meinen folgenden beiden Anmerkungen Anstoß:
1. Rechtschreibung ist Schreibkonvention, nicht Sprache. Alle Ausführungen über eine angebliche Sprachregulierung entbehren also der Grundlage. Auch Sprach-, Meinungs- und Geistesfreiheit sind somit nicht bedroht.
5. Bei der Festlegung von Schreibkonventionen geht es nicht um das demokratische Austarieren von Interessengegensätzen gesellschaftlicher Gruppen, das evtl. viele komplizierte Ausnahmeregeln erfordert, sondern, ganz im Gegenteil, um eine Passungs- und Vereinfachungsaufgabe ähnlich der Setzung von DIN-Normen. Deshalb ist das Verfahren eines Normierungsausschusses hier angemessener als das parlamentarische Verfahren. (Die juristischen und demokratietheoretischen Ausführungen von Herrn Gizewski sind deshalb für den Gegenstand viel zu anspruchsvoll und liegen neben der Sache.)
Herr Gizewski entgegnet mir in zwei Punkten. Ich zitiere zunächst Punkt 1:
1) Die Behauptung, Rechtschreibung sei reine "Schreibkonvention", nicht aber "Sprache", ist für mich und andere 'Rechtschreibreform'-Kritiker nicht neu. Ich habe sie auch nicht als etwas 'Elementares' übersehen,wie Herr Welger meint. Vielmehr war sie geradezu der Ausgangspunkt meiner jetzt kritisierten Gedanken in einer früheren Diskussion. Ich darf insoweit für Interessenten vielleicht auf diese Diskussion verweisen. die teilweise unter , dort zu P. 2, nachlesbar ist. Bei der 'Konventions'-Behauptung handelt es sich m. E. um eine fast ingenieursmäßig-planerische Betrachtungsweise von Sprachfragen in einer Art, wie sie bei der Bewältigung geistiger Probleme in der politischen Praxis immer wieder - an historisch markanten Beispielen nachweislich - Schiffbruch erleidet. Ich kann sie in ihrer Einseitigkeit nicht teilen, weil sie m. E. der gesellschaftlich-praktischen Bedeutung, der identitässtiftenden Traditionsbindung und den geisteskulturellen Funktionen 'etablierter objektiver Schriftzeichensysteme für Zwecke der allgemeinsprachlichen Verständigung' in keiner Weise gerecht wird. Das mag alles 'irrational' und 'nebensächlich' erscheinen. Deshalb die folgende illustrative Frage: Eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung will die 'neuen Schreibregeln' nicht. Ein sehr großer Teil der Vertreter des Geisteslebens i. w. S. hält 'neue Regeln' fuer unnoetig, unpraktisch, ja für kulturlos. Warum? Und wie will man 'das' politisch überwinden?
Herrn Gizewskis Argument beruht darauf, dass er 1. den Begriff der Konvention enger, und 2. den Begriff der Sprache weiter fasst als ich. Da ein vedeckter Streit um Definitionen unfruchtbar ist, will ich meine Definitionen offen legen: Orthographie ist ein Regelsystem zur Übertragung von Sprachlauten - eines genuin akustischen Phänomens - in ein visuelles Trägermedium. Orthographie verhält sich zur Sprache wie die Regeln der Notenschrift zur Musik. Die Notenschrift und ihre Regeln dienen der visuellen Codierung des akustischen Phänomens Musik, aber sie sind keine Musik. Fragen Sie die Musiker! Wenn Herr Gizewski die Orthographie definitorisch zur Sprache rechnen will, ist das seine Sache. Der Klarheit dient es nicht, wenn man alles in einen Pott wirft. Wenn man etwas beweisen will, ist es freilich nützlich, die Definition so zu wählen, dass das gewünschte Ergebnis hauskommt. Ohne die Einbeziehung der Orthographie in den Begriff der Sprache funktioniert nämlich Gizewskis Argument (Sprachregulierung, Bedrohung von Sprach-, Meinungs- und Geistesfreiheit) nicht, deshalb ist er dazu geradezu gezwungen, und sei es auf Kosten der gedanklichen Klarheit und der Trennschärfe der Begriffe.
Eine Konvention ist lt. Fremdwörter-Duden so definiert: 1. Übereinkunft, Abkommen, Vereinbarung, 2. Herkommen, Brauch, Förmlichkeit, 3. vertragliche Übereinkunft zur Einhaltung bestimmter völkerrechtlicher Grundsätze. Ich benutze das Wort hier nicht nur im ersten, sondern auch im zweiten Sinne. In diesem Sinne ist sogar die grammatische Oberflächenstruktur der Sprache (im Sinne Chomskys) Konvention; Sprech-Konvention gewissermaßen. (Für die Tiefenstruktur mag etwas anderes gelten, aber das steht hier nicht zur Debatte.) Die verschiedenen Bedeutungen des Wortes Konvention treffen sich darin, dass es sich in jedem Fall um menschliche Setzungen handelt - ob ausdrückliche oder stillschweigende -, und nicht um Naturgegebenheiten. Dieser Begriffskern ist das eigentlich von mir Gemeinte, und ein wohlmeinender Leser hätte das, so meine ich, durchaus erkennen können. Auch wenn es sich in beiden Fällen um menschliche Setzungen, Schöpfungen handelt, will ich damit nicht sagen, dass man sie beliebig ändern könnte oder müsste, oder in welchem Verfahren man das tun sollte. Das muss für jede Konvention nach den je eigenen Bedingungen gesondert entschieden werden. Aber ich beharre darauf, dass Orthographie etwas anderes ist als Sprache; mithin ist eine Änderung der Orthographie für mich keine Änderung der Sprache. Und sie ist auch bei weitem nicht von gleichem Gewicht.
Herr Gizewski tadelt: Eine fast ingenieursmäßig-planerische Betrachtungsweise etc... Hier lasse ich Schopenhauer den Kommentar sprechen: Kunstgriff 32. Eine uns entgegenstehende Behauptung des Gegners können wir auf eine kurze Weise dadurch beseitigen oder wenigstens verdächtig machen daß wir sie unter eine verhaßte Kategorie bringen, wenn sie auch nur durch eine Aehnlichkeit oder sonst lose mit ihr zusammenhängt: z.B. Das ist Manichäismus; das ist Arianismus; das ist Pelagianismus; das ist Idealismus; das ist Spinozismus; das ist Pantheismus; das ist Brownianismus; das ist Naturalismus; das ist Atheismus; das ist Rationalismus; das ist Spiritualismus; das ist Mysticismus; u. s. w. Wir nehmen dabei zweierlei an: 1) daß jene Behauptung wirklich identisch oder wenigstens enthalten sei in jener Kategorie, rufen also aus: oh, das kennen wir schon! - und 2) daß diese Kategorie schon ganz widerlegt sei und kein wahres Wort enthalten könne. Man darf annehmen, dass unter Geisteswissenschaftlern das Ingenieursmäßig-Planerische eher zu den verhassten Kategorien gehört.
Ein sehr großer Teil der Vertreter des Geisteslebens...: Kunstgriff 30. Das argumentum ad verecundiam [an die Ehrfurcht gerichtete Argument]. Statt der Gründe braucht man Autoritäten nach Maaßgabe der Kenntnisse des Gegners. ... Wenn ich richtig über die Geschichte des Protestes gegen die Rechtschreibreform unterrichtet bin, ging ein wichtiger Anstoß von Herrn Denk aus, dessen halbwüchsiger Sohn im Unterfangen der Rechtschreibreform Parallelen zur newspeak in Orwells 1984 zu entdecken geglaubt hatte und daraufhin seinen Vater aufforderte: Du musst was machen! Und so nahm das Unheil seinen Lauf. Die Hysteria teutonica, die muntere Tochter des zum Glück (hoffentlich!) verblichenen Furor teutonicus, erwachte, und plötzlich war eine moderate Vereinfachung der Rechtschreibregeln zu einer tödlichen Bedrohung deutscher Sprache, Kultur und Freiheit geworden. Mussten wir uns da nicht der Lektionen aus unserer Geschichte erinnern? Der Faschismus drohte, und wir Intellektuellen erkannten klar: Rechtschreibreform ist eine verfassungsfeindliche Aktivität. Nie wieder! Leistet zivilen Ungehorsam! So schien das ganz natürliche, psychologisch unvermeidliche Unbehagen der Traditionalisten an der Reform eine historisch-politisch-moralische Rechtfertigung, ein gedankliches Fundament bekommen zu haben. Noch einmal Schopenhauer unter Kunstgriff 30: ... Was man so die allgemeine Meinung nennt, ist, beim Lichte betrachtet, die Meinung Zweier oder Dreier Personen; und davon würden wir uns überzeugen, wenn wir der Entstehungsart so einer allgemeingültigen Meinung zusehn könnten. Wir würden dann finden, daß Zwei oder Drei Leute es sind, die solche zuerst annahmen oder aufstellten und behaupteten, und denen man so gütig war zuzutrauen, daß sie solche recht gründlich geprüft hätten: auf das Vorurtheil der hinlänglichen Fähigkeit dieser nahmen zuerst einige Andre die Meinung ebenfalls an: diesen wiederum glaubten Viele andre, deren Trägheit ihnen anrieth, lieber gleich zu glauben, als erst mühsam zu prüfen. So wuchs von Tag zu Tag die Zahl solcher trägen und leichtgläubigen Anhänger: denn hatte die Meinung erst eine gute Anzahl Stimmen für sich; so schrieben die Folgenden dies dem zu, daß sie solche nur durch die Triftigkeit ihrer Gründe hätte erlangen können. ... Moderne sozialpsychologische Untersuchungen - vor allem das Asch-Experiment - bestätigen Schopenhauers Beobachtungen.
Lassen Sie mich nun Punkt 2 der Stellungnahme von Herrn Gizewski zitieren: 2) Der Begriff der 'Konvention' ist m. E. aber in einem noch viel wichtigeren Sinne irreführend, nämlich weil er eine Legitimation für etwas vorzugeben scheint, was in Wirklichkeit ein politischer und/oder medialer Oktroi ist. Natürlich kann man Schreibweisen verändern ,im Wege der individuellen Ausdruckswahl nach Art. 5 GG ebenso wie in wirklicher Uebereinkunft mit bestimmten Adressaten oder in bestimmten Kreisen. Aber ist es denn wirklich eine 'Konvention' (= 'Vereinbarung'), wenn auf einseitige Anordnung des dafuer verfassungsmäßig nicht einmal zuständigen Staates oder durch Tätigwerden anderer - dafuer noch viel weniger legitimierter- nicht-staatlicher, aber einflußreicher Instanzen (wieder 'vereinigten Nachrichtenagenturen' im Dez. 1998) eine allgemeine, für einen ganzen Sprachraum bzw. für ganze Staatsgebiete gedachte Regelung des Schreibverhaltens durchgesetzt werden soll? Warum ist es verfehlt oder 'greift viel zu weit', über die Legitimation einer solchen einseitigen ,ihrerseits übermäßig weitgreifenden Einführung genau nachzudenken, und einen in keiner Weise geschuldeten Gehorsam tatsächlich auch zu verweigern, wenn man keine Legitimation findet? Warum soll sich ein ganzes Volk mit erheblichen, aber völlig unnötigen Umlernanstrengungen nach den Ausdenkungen irgendwelcher Leute richten? Warum sollen sich Vertreter des Geisteslebens für einen zentralen Bereich ihrer geistigen Arbeit, nämlich für ihren Schriftsprachgebrauch, ein 'Kultusminister- und Senatoren-Deutsch' (KUMISD) aufdrängen lassen? Vielleicht weil diese Obrigkeiten ein allgemeines geistiges und ein allgemeines Freiheits-Problem zu einem DIN-Normierungs-Problem einer Sprachplanungskommission 'umformuliert' haben? Es gibt eine große Zahl geistiger und politischer Fragen, für die man sich ähnliche 'DIN-Lösungen' vorstellen könnte; zum Beispiel für die irrationale, komplizierte Struktur des ganzen politischen Lebens die DIN-Lösung: 'Einer bestimmt, und die anderen gehorchen'. So etwas funktioniert aber nicht, zum Glück.
Schopenhauer antwortet darauf: Kunstgriff 24. Die Konsequenzmacherei. Man erzwingt aus dem Satze des Gegners, durch falsche Folgerungen und Verdrehung der Begriffe, Sätze die nicht darin liegen und gar nicht die Meinung des Gegners sind, hingegen absurd und gefährlich sind: da es nun scheint daß aus seinem Satze solche Sätze, die entweder sich selbst oder anerkannten Wahrheiten widersprechen, hervorgehn; so gilt dies für eine indirekte Widerlegung, apagoge: und ist wieder eine Anwendung der fallacia non causae ut causae. Und indem Herr Gizewski das Wort Konvention in engerem als im von mir gemeinten Sinne verwendet, benutzt er zugleich eine Variante von Kunstgriff 2. Die Homonymie benutzen, um die aufgestellte Behauptung auch auf das auszudehnen, was außer dem gleichen Wort wenig oder nichts mit der in Rede stehenden Sache gemein hat, dies dann lukulent widerlegen, und sich so das Ansehn geben als habe man die Behauptung widerlegt. Was Herrn Gizewskis juristische Argumentation betrifft, so sei gesagt, dass auch im demokratischen Staat Regelsetzungsaufgaben oft an bestimmte, auch untergeordnete Organe delegiert werden können, ja müssen. Das Verfassungsgericht hat das Verfahren bei der Rechtschreibreform nicht beanstandenswert gefunden. Bei Herrn Gizewskis juristischen Meinungen über die Zuständigkeitsordnung unseres Staates ist, wie bei so vielen, der Wunsch der Vater des Gedankens. Zum KUMISD und ähnlich rustikalen Scherzen, die die Debatte andernorts hervortreibt: Kunstgriff 12. Ist die Rede über einen allgemeinen Begriff der keinen eigenen Namen hat sondern tropisch durch ein Gleichniß bezeichnet werden muß; so müssen wir das Gleichniß gleich so wählen, daß es unserer Behauptung günstig ist. ... Es gilt vom Namen der Sachen auch wo sie mehr eigentlich sind: ...Was ein ganz Absichtsloser und Unparteiischer etwa Kultus oder öffentliche Glaubenslehre nennen würde; das nennt Einer der für sie sprechen will Frömmigkeit, Gottseligkeit und ein Gegner derselben Bigottrie, Superstition. Im Grunde ist das eine feine petitio principii: was man erst darthun will, legt man zum voraus ins Wort, in die Benennung, aus welcher es dann durch ein bloß analytisches Urtheil hervorgeht. ... Unter allen Kunstgriffen wird dieser am häufigsten gebraucht, instinktmäßig. An der Stelle von Herrn Gizewski würde ich mich für den KUMISD allerdings ein wenig genieren. Das Korrekturprogramm meines Computers schlug KUHMIST vor - wie kommt es bloß auf so etwas?- Man hat den Eindruck, dass hier schon der allerletzte Notvorrat der Argumente angebrochen werden musste. Da darf man nicht mehr wählerisch sein.
Soweit zu Herrn Gizewskis Stellungnahme. Nun noch einige weitere Anmerkungen, die durch andere Artikel der Reformgegner angeregt sind: Man muss zwischen Umstellungsfehlern und Systemfehlern unterscheiden, um die Reform gerecht zu beurteilen. Umstellungsfehler dürfen für die Beurteilung der Güte der Reform keine Rolle spielen. Kritik finden die neuen Regeln der Zusammen- und Getrenntschreibung: Der viel versprechende Minister...: Ist es wirklich so wichtig, dass wörtlicher und übertragener Sprachgebrauch orthographisch unterschieden werden? In der gesprochenen Sprache gibt es meist keine Markierung für diesen Unterschied, und sogar in der bisherigen Orthographie relativ selten (!), gemessen an der tatsächlichen Häufigkeit von Metaphern. Nur wenn in der bisherigen Orthographie ein Unterschied gemacht wurde und in der neuen nicht mehr, fällt uns das auf. (Ein wenig fühle ich mich hier an die Debatte über Groß- und Kleinschreibung erinnert. Seinerzeit war das folgende Beispiel beliebt: In Moskau hatte er liebe Genossen. Bei Kleinschreibung der Substantive ist das nicht von In Moskau hatte er Liebe genossen zu unterscheiden. Tja, die Welt ist voller Zweideutigkeiten, vor denen uns nur die Orthographie von 1901 retten kann. Manchmal genügt aber auch schon der Gang der Weltgeschichte.) Die meisten Beispiele für die scheinbare Lächerlichkeit der neuen Orthographie beziehen den Lächerlichkeitseffekt aus der Interferenz alter und neuer Regeln, wobei die alten Regeln gefühlsmäßig noch als Norm internalisiert und kodiert sind, die neuen dann vor jeder Reflexion als Abweichungen von der gefühlten Norm erscheinen. Sie wirken deshalb falsch, barbarisch, lächerlich. Noch psychologischer ausgedrückt: Das limbische System verwendet bei der emotionalen Markierung (die ja seine Aufgabe ist) noch die alten, nicht die neuen Regeln. Diese unreflektierte emotionale Ablehnung aus der Tiefe unseres Reptilienhirns erschwert uns die gerechte Beurteilung nach sachlichen Gesichtspunkten. Auch ich kann die Lächerlichkeit durchaus fühlen, aber gerade sie zählt nicht als Argument. Als Kinder lachten wir, wenn wir einen Franzosen französisch sprechen hörten; es klang für uns unwiderstehlich komisch. Ein bedeutender Philosoph, der das Französische nicht mochte, behauptete, es sei eigentlich ein bäurisches Patois mit einem schluckaufartig rülpsenden Akzent. So schön hätten wir es als Kinder nicht ausdrücken können, aber wir meinten dasselbe. Wir nahmen das Französische nicht im Bezugssystem seiner eigenen Regeln wahr, sondern aus der Warte des von uns verinnerlichten Bezugssystems der deutschen Sprache, als ein verunstaltetes Deutsch gewissermaßen. Es ist die Situation des Märchens vom hässlichen Entlein, das eigentlich ein schöner Schwan ist. Nun ja. Ästhetik ist nicht eine Sache der objektiven Gegebenheiten, sondern der Markierung durch das limbische System. Volkstümlicher ausgedrückt: Die Schönheit liegt im Auge des Betrachters.
Der Begriff Primitivität, häufig der reformierten Rechtschreibung entgegengehalten, ist übrigens eo ipso kein deskriptiver; er verweist vielmehr stets implizit auf eine Norm. Diese Norm legt ein bestimmtes Maß an Komplexität - oder einfach Kompliziertheit - als Soll fest und konstatiert dessen Unterschreitung. Jede, aber auch jede Vereinfachung von was auch immer kann daher, an einem willkürlich festgelegten Sollwert gemessen, als primitiv interpretiert werden. Alles, was einfacher, schlichter, simpler ist als ich es will und gewohnt bin, kann ich primitiv schimpfen. Einen Erkenntniswert hat das nicht, es gibt nur über meine internalisierten Sollwerte Auskunft.
Der Vorwurf, die Reform sei traditionswidrig, ist trivial und falsch zugleich. Jede Änderung bedeutet, dass etwas Altes aufhört, also eine Tradition endet, und etwas Neues anfängt; das ist trivial. Aber das meiste ändert sich nicht; die Tradition bleibt daher größtenteils unversehrt.
Ich würde mir wünschen, die Debatte über die Rechtschreibreform verliefe künftig sachlich, und das hieße, dass die Kunstgriffe der eristischen Dialektik unterlassen würden. Solche Tricks sind zwar menschlich - wir alle verwenden sie gelegentlich, Sünder sind wir allzumal -, aber illegitim. In einem seriösen wissenschaftlichen Diskurs haben sie nichts zu suchen. Die Naturwissenschaftler sind hier oft strenger als die Geisteswissenschaftler. In den Feuilletons, wo die Debatte um die Rechtschreibung am heftigsten tobt, nimmt mans meist nicht so genau, Gott seis geklagt. Im einem Diskurs, der die Regeln des wissenschaftlichen Ethos respektiert, dürfte sich deutlich zeigen, dass die Argumente der Reformgegner nicht zwingend sind, sondern lediglich Ausdruck eines legitimen Traditionalismus, Varianten des Satzes: Ich mag die Reform einfach nicht, ich sehe gar nicht ein, dass ich mich umgewöhnen soll, ich war mit der bisherigen Rechtschreibung zufrieden. Nun, das ist ein durchaus ehrenwerter Standpunkt, nicht mehr und nicht weniger. Allein selig machend ist er nicht, damit sollten sich die Traditionalisten abfinden. Sie können für ihren Standpunkt werben, aber sie sollten Reform und Reformer fair und mit wissenschaftlichem Anstand behandeln. Daran mangelte es bisher zuweilen.
Zum Abschluss sei noch einmal gesagt, wie schon an anderer Stelle: Ich behalte mir vor, immer mal wieder die alte Rechtschreibung zu verwenden - aus Bequemlichkeit und Gewohnheit, nicht weil ich gegen die Reform etwas hätte. Ich mache auch Umstellungsfehler. Und trotzdem bin ich für die Neuregelung. Guten Mutes ignoriere ich den Aufschrei der Reformgegner, er wird verhallen wie der Aufschrei bei der Orthographiereform von 1901, der verblüffend ähnlich klang."
d) Darauf antwortete der kritisierte Autor Gizewski am 15. Jan. 2001 in öffentlicher Internetdiskussion nochmals wie folgt:
Zu den Vorhaltungen Herrn Welgers, soweit sie einen eristischen Charakter meiner Argumentation gegen die sog. 'Rechtschreibreform' betreffen, möchte ich mich aus folgenden Gründen nicht eingehend äußern. Prinzipiell kann in einem Disput der Vorwurf einer eristischen (d. h. unsachlichen, rechthaberischen, aber rhetorisch 'kunstgerechten') Meinungsäußerung von jeder Seite erhoben oder erwidert werden - auch von meiner Seite, und dies relativ leicht. Solche Vorwürfe können auch begründet sein. In aller Regel erzeugen sie aber einen Rattenschwanz von Gegenworwürfen und Gegengegenvorwürfen, die immer mehr den Charakter einer 'argumentatio ad personam' anzunehmen, d. h. vom eigentlichen Thema der Auseinandersetzung abzuführen und niemanden mehr zu interessieren pflegen. Diese Gefahr sehe ich auch im vorliegenden Falle.
Ich möchte mich deshalb an dieser Stelle auf folgende, relativ kurze inhaltliche Erwiderung in zwei Punkten beschränken:
1. Rechtschreibung als wesentlicher Bestandteil der Schriftsprache. Die Schriftsprache als 'objektives, sprachgemeinschaftsüblich gewordenes, semantisches System' ist ihrem Wesen nach eine Verbindung von Bedeutungsinhalten mit (schriftlichen) Zeichen. Sie funktioniert bei der Kommunikation unabhängig davon, ob akustisch gesprochen wird oder nicht; ein großer Teil der Kommunikation erfolgt nicht akustisch, sondern allein über die optischen Zeichen der Schriftsprache. Es ist schon deshalb prinzipiell unangemessen, den Zeichenvorrat einer Schriftsprache nicht in engstem Zusammenhang mit ihrem Vorrat an Bedeutungsmustern sehen zu wollen, selbst bei 'kleinen Veränderungen', wie sie die sog. Rechtschreibreform angeblich nur vorsieht . Man kann dies auch wissenschaftlicher, aber dann nur länger und weniger verständlich formulieren. - Daß ferner auch angeblich 'kleine' Schreibregelveränderungen das Ausdrucksinstumentarium einer Schriftsprache empfindlich betreffen können, ist in der nun seit Jahren anhaltenden Diskussion mehrfach sowohl nachgewiesen als auch ausführlich erörtert worden. In meinen Positionen gehe ich von dieser - auch von ausgewiesenen und ggf. zitierbaren - Fachleuten geführten Diskussion aus. - Mit, wie erwähnt, sehr vielen Teilnehmern an der deutschen Schriftsprache empfinde ich sowohl den Tatbestand einer im Wege amtlich verordneter Allgemeinverbindlichkeit zugemuteten 'Regeländerung' als auch nicht wenige ihrer Inhalte als etwas bürokratisch Unsensibles und obrigkeitlich Aufgedrängtes. Das kommt in dem - von mir übrigens ganz unverhohlen abschätzig gemeinten (wenn auch mittlerweile einzelne Amtsträger nicht mehr betreffenden) - Ausdruck 'KUMISD' zum Ausdruck. Er richtet sich als Abwehrhandlung aber gegen diesen obrigkeitlichen Oktroi einer allgemeinen Sprachregelung, nicht gegen die Diskussion der bloßen Möglichkeit verschiedenartiger Schreibweisen für irgendwelche Zwecke, also auch nicht gegen Herrn Welger, der ja lediglich diskutieren will. - Allerdings kann eine Diskussion nicht immer von vorne beginnen, sondern Diskutanten müssen auch auf erreichte Diskussionsstände Bezug nehmen und Bezug nehmen dürfen. Und es gibt mittlerweile eben auch die offenkundig gewordene und vielfach öffentlich begründete Abkehr eines großen Teils der professionell Schreibenden von der sog. 'Rechtschreibreform'. Meine von Herrn Welger, soweit ich sehe, nicht beantwortete Frage war: Warum? Nur wegen Begriffsverwirrung oder eristischer Unredlichkeit auf der Gegenseite?
2. Unzulässigkeit allgemeiner staatlicher Sprachregelungen, auch solcher der Schriftsprache . Meine Rechtsargumente, die die Kompetenz des Staates zu einer allgemeinen Sprachregelung, auch im Bereich der Schriftsprache, in Frage stellen, sind naturrechtlicher Art. Weder der Gesetzgeber noch die staatliche Administration noch das Bundesverfassungsgericht noch erst recht irgendwelche privatrechtlich organisierten einflußreichen Mächte können und werden hoffentlich naturrechtliche Grenzen, die für jede Form der Herrschaftsausübung gelten, wirklich zu ignorieren versuchen. Gegen unzulässige, d. h. verordnete allgemeine Sprachregelungen ist aber, wenn es dann sein muß, die Abwehr naturrechtlich prinzipiell legitim. Ich vertrete insoweit eine 'Meinung', gewiß - und genau so wie wir alle -, aber eine unserem freiheitlichen Verfassungsverständnis zugrundeliegende und deshalb verfassungsrechtlich schwer zu widerlegende. Ich habe sie sowohl in meinem Beitrag in 'europa dokumentaro' als auch an an anderer Stelle ausführlicher dargelegt. Es ist nicht erkennbar, woher die Kompetenz des Staates kommen soll, allgemeinverbindliche Sprachregelungen, auch solche der Schriftsprache, für die Bewohner seines Staatsgebiets festzusetzen. Die von Herrn Welger erwähnte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stützt die Annahme, das Bundesverfassungsgericht rechtfertige die Rechtschreibreform generell, nicht; es äußert sich nur zum Bereich der Schule. Das Urteil gibt allerdings insoweit zur Sorge Anlaß , als es, wenn auch nur in einer im allgemeinen wenig bemerkten, ganz kurzen, nicht entscheidungstragenden und sehr prekär begründeten Bemerkung (in einem sog. 'obiter dictum') eine allgemeine Sprachregelungsbefugnis des Staates bejaht. In unserer Zeit einer zunehmenden (nicht nur bei der sog. 'Rechtschreibreform' zu beobachtenden) politisch-medialen Herrschaftsanmaßung im Geistigen muß man daher leider auch auch die künftige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts - als eines auch politisch besetzten Gerichts - in dieser Hinsicht aufmerksam und krititisch verfolgen.Sollte das Bundesverfassungsgericht sein 'obiter dictum' späterhin argumentativ stabilisieren und nicht aufgeben, so bliebe nichts anderes übrig, als sich in diesem Punkte - im Interesse der Wahrung der Verfassungsordnung und zum Schutz der Grundfreiheiten des Bürgers gegen einen nicht hinnehmbaren Verfassungswandel - auch gegen das Bundesverfassungsgericht selbst zu wenden. Das wird jedoch hoffentlich nicht nötig sein, auch wenn man man diese Möglichkeit durchaus einmal durchdenken sollte. Dies rechtzeitig anzuregen, ist ein ganz praktisches Ziel meiner Argumentation.
7. Pressemitteilung des Deutschen Hochschulverbandes zu seiner Rückkehr zur bisherigen Rechtschreibung und die Leserbriefreaktion des Lektoratsleiters eines rechtswissenschaftlichen Fachverlages darauf.
a) Presseinformation Nr. 12/2000 des Deutschen Hochschulverbandes vom 1. August 2000: Rechtschreibereform korrigieren!
Die Hoffnung von Martin Walser, daß der Mut der F.A.Z., zur bisherigen Rechtschreibung zurückzukehren ansteckend sein möge, ist berechtigt.
Der Deutsche Hochschulverband, die Berufsvertretung der Professoren und Privatdozenten an den deutschen Universitäten, wird ab dem 1. Oktober 2000 in seinem gesamten Schriftverkehr sowie mit der Zeitschrift Forschung & Lehre" ebenfalls zur bisherigen Rechtschreibung zurückkehren. Diese Entscheidung hat das Präsidium des Verbandes am 31. Juli 2000 getroffen. Sie wird solange aufrechterhalten bleiben, bis die Kultusminister der Bundesländer sich darauf verständigt haben, die unerläßlichen Korrekturen an der Rechtschreibereform vorzunehmen. Vor allem die mit der Rechtschreibereform vollzogene Abschaffung der sogenannten Unterscheidungsschreibungen (z. B. wieder sehen/wiedersehen) führt", wie der Präsident des Verbandes, der Kölner Völkerrechtler Hartmut Schiedermair, in Bonn erklärte, zu einer unerträglichen Verkürzung der sprachlichen Ausdrucksmöglichkeiten." Die Sprache gehöre zu den tragenden Elementen der Kultur eines Landes, sie stehe daher aktionistischem Reformeifer nicht zur Verfügung. Nicht von ungefähr hätten die deutschen Schriftsteller die Rückkehr zur bisherigen Rechtschreibung uneingeschränkt begrüßt. Dem schließt sich der Deutsche Hochschulverband durch die Tat an. Mit der Entscheidung seines Präsidiums fordert der Verband gleichzeitig die Kultusministerkonferenz auf, mit den erforderlichen Korrekturen an der Rechtschreibereform die deutsche Sprachkultur vor Schaden zu bewahren.
b) Dr. Johannes Wasmuth. Rechtsanwalt, 80336 München, Leserbrief (an die F. A. Z.) zur Nachricht "Hochschulverband kehrt zu alter Rechtschreibung zurück" vom 2. August 2000.
Als Lektoratsleiter im bedeutendsten juristischen Verlag der Bundesrepublik kann ich nur feststellen, daß der Hochschulverband mit seiner Entscheidung, zur erlernten Rechtschreibung zurückzukehren, lediglich nachvollzogen hat, was ohnehin Praxis deutscher Rechtslehrer geblieben ist: Bei mehreren hundert Lehrbüchern und anderen juristischen Werken, die in meinem Lektoratsbereich betreut werden, waren gerade einmal zwei Professoren bereit, sich den Reformbestrebungen anzuschließen, einer davon nur mit großem Widerwillen. Die Bereitschaft, sich dem bürokratisch oktroyierten Regelwerk zu unterwerfen, tendiert damit gegen null. Das Reformbemühen hätte schon sehr überzeugend ausfallen müssen, wenn die große Mehrzahl der Bürger dafür hätte gewonnen werden sollen. Dieser Nachweis ist nun nach einem Jahr der Experimentierphase gründlich mißlungen. Die unheilvolle Koalition aus Mannheimer "Schriftgelehrten", Kultusbürokratie und handfesten Wirtschaftsinteressen eines Medienkonzerns wäre gut beraten, möglichst umgehend zu erkennen, daß sich ein freies Volk keinem widersinnigen bürokratischen Diktat beugt. Dies ist auch der Altherrenriege des SED-Politbüros eindrucksvoll vor Augen geführt worden. Vor dieser Erkenntnis bleibt der großen Mehrheit der Schreibenden nur ein gerütteltes Maß an Zivilcourage und der offene zivile Ungehorsam - Eigenschaften einer zutiefst demokratischen Grundhaltung gegenüber demokratisch nicht legitimierten Übergriffen einer wenig überlegt handelnden Kultusriege. Dabei hat nun ausgerechnet die sonst bisweilen geradezu schmerzhaft konservativ indoktrinierte F.A.Z. die Vorreiterrolle übernommen. Dazu mein zweifacher Glückwunsch. Dr. Johannes Wasmuth
6. Ein Kommentar von Uwe Schlicht im 'Tagesspiegel' v. 26. Juli 2000 zur Rückkehr der 'Frankfurter Allgemeinen Zeitung' zur konventionellen Orthographie und zwei vom 'Tagesspiegel' abgedruckte Lesebriefe dazu; einer davon mit Wiedergabe der von der Zeitung vorgenommenen Kürzungen).
a) Keine Rolle rückwärts. Aus der Reform der Rechtschreibreform wird nichts. Von Uwe Schlicht.
Bitte, nur eins nicht: nicht nochmal eine wochenlange Diskussion um die Rechtschreibreform auf Talkshow-Niveau! Aber vielleicht ist das auch gar nicht so wahrscheinlich - selbst wenn einige Medien ein Sommerloch-Thema daraus machen möchten. Denn Deutschland ist vertragstreu. Unter seiner Federführung wurde die Reform mit Österreich und der Schweiz vereinbart. Kein Jahrhundertwerk, gewiss, aber ein Reformversuch, bei dem die Sprachwissenschaftler und Kultusminister vor allem an die Schüler und Lehrer dachten. Die Bildungspolitiker aus Österreich und der Schweiz wollten es radikaler als die Deutschen haben: etwa die konsequente Kleinschreibung der Substantive. Auch sie hatten beobachtet, dass viele Schüler und Bürger sich in dem über Jahrzehnte gewachsenen Gestrüpp von Regeln und Ausnahmen, von Anpassung an den Sprachgebrauch, Unlogik und den Spitzfindigkeiten der Philologen nicht mehr zurechtfanden. Viel zu viel Zeit brauchten die Lehrer, um den Schülern die richtige deutsche Schriftsprache einzupauken. Und das mit zweifelhaftem Erfolg.
Wittern nun die konservativen Gegner der Reform eine Chänce, die Reform rückgängig zu machen? Deutsche Kultusminister, österreichische und Schweizer Bildungspolitiker dementieren. Gespräche über die Auslegung der neuen Regeln und pragmatische Beobachtung der Sprachentwicklung - das ja. Aber mehr hat die internationale Kommission zur Begleitung der Rechtschreibreform nicht unternommen. Sie hat weder den Auftrag noch die Absicht, die ,,Reform der Re-form" in die Wege zu leiten. Wo kämen wir hin, wenn eine internationale Vereinbarung nicht von Politikern, sondern von Wissenschaftlern verändert würde. Deutschland, eine akademische Bananenrepublik?
Zu viel Aufwand haben Schulbuchverlage, Lehrer und Eltern in eine bescheidene Reform investiert, die keine Revolution der deutschen Sprache gebracht hat, wohl aber Bewegung. Bis zum Jahr 2005 läuft zunächst die Übergangs- und Bewährungszeit - dann wird ein Resümee gezogen. Dann soll nicht mehr gelten, was bisher möglich ist: Dass alte und neue Schreibweisen nebeneinander existieren, ohne dass sich der eine Bürger vom anderen sagen lassen muss, er sei ungebildet, nur weil er nach der alten oder neuen Weise schreibt. Diese Übergangszeit war kein Kompromiss, sondern eine sinnvolle Verabredung. Diese Verabredung sollte man nicht wegen des Sommerlochs aufkündigen.
b) Martin Gestrich, Berlin-Rudow, Zeit für den Mut zur Umkehr [Überschrift der Zeitung]. Zu "Zeitungen ändern Rechtschreibung nicht" in der Ausgabe vom 28. Juli 2000.
[Es ist nicht bekannt, ob dieser Briefttext von der Zeitung gekürzt wurde.]
Nachbesserer und Verteidiger der Reform argumentieren gern mit dem Gewohnheitseffekt, sobald jemand die Mängel des Projekts auflistet. Der fehle eben den nach alten Regeln ausgebildeten Schreibern, werde den jüngeren aber mit der Zeit zugutekommen. Das ist aber ein armseliges Argument! Denn indem die Frage der Flexibilität so strapaziert wird (womöglich gepaart mit dem Hinweis auf hohe Kosten, die der vorauseilende Gehorsam der Verlage verschuldet hat), offenbaren die Verursacher, daß die sachliche Begründung des Ganzen mißlang und daß derzeit niemand imstande ist, den Nutzen zu beschreiben, während der Schaden leicht zu erfassen ist.
Möge der "Tagesspiegel" genug Mut haben, um (wie andere) zur bewährten Orthographie zurückzukehren, bis vielleicht mal jemand eine praktikable Reform vorschlägt.
c) Christian Gizewski, Berlin-Steglitz, Mitglied des akademischen Arbeitskreises "Stopp der 'Rechtschreibreform' (TU, HU, FU Berlin)", Verachtung contra Engagement [Überschrift der Zeitung]. Zu: "Keine Rolle rückwärts" in der Ausgabe vom 26. Juli 2000.
[Von der Zeitung gekürzte Briefpassagen in Dickdruck. Die dem Hg. dieser WWW-Seite - als Verfasser des Briefs - bekannten Weglassungen nehmen der Zuschrift ihre beabsichtigte Schärfe und verkürzen den Informationsgehalt und die politische Zielrichtung ihrer Argumente deutlich, auch wenn andrerseits eine gewisse Toleranz gegenüber der wiedergegebenen gegnerischen Meinung und die üblichen Raumgründe in Rechnung zu stellen sind]
Herr Schlicht schreibt in seinem Kommentar: "Wittern die konservativen Gegner" etc. [eine Chance zur Umdrehung der 'Reform'] - Natürlich. Aber was ist andrerseits im schlechten Sinne 'konservativer' als an einem Unsinn mit der Begründung festhalten zu wollen, er habe viel Kosten und Aufwand bereitet.
Herr Schlicht schreibt: "Wo kämen wir hin, wenn eine internationale Vereinbarung nicht von Politikern, sondern von Wissenschaftlern verändert wuerde" etc. - Ein rhetorische Frage; denn: 1. Ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag zwischen der Bundesrepublik und anderen deutschsprachigen Ländern liegt in Rechtschreibungsfragen nicht vor. 2. Selbst wenn es sich bei den getroffenen Absprachen um einen solchen Vertrag handelte, könnte er niemals Dinge regeln, für deren Regelung einer der staatlichenVertragspartner keine verfassungsmaessige Kompetenz hat. Dem Staat ist es aber nach unserer freiheitlichen Verfassung verwehrt, außerhalb eng begrenzter Bereiche der Kindererziehung Schriftsprachregelungen - generell allgemeine Sprachregelungen - vorzuschreiben. Würde er sich anders 'definieren', müßte man aus Gründen der bürgerlichen Freiheitswahrung gegen ihn vorgehen. 3. Wieso dürfen ferner Wissenschaftler nicht politisch an der Beseitigung eines unsinnigen politischen Projekts arbeiten?
Herr Schlicht befürchtet deswegen eine "akademische Bananenrepublik" - eine bemerkenswerte und vielleicht erinnerungswürdige Verachtung der vielen (mehreren hundert) in Protestaktionen öffentlich hervorgetretenen, fachlich einschlägig vorgebildeten Wissenschaftler, die zusammen mit vielen anderen Intellektuellen und außerdem in Übereinstimmung mit einer bis heute immer wieder statistisch ermittelten Mehrheit unserer Bevölkerung und nicht zuletzt in Ausübung einer spezifisch sprachlich-kulturellen Wissenschaftsaufgabe gegen die amtliche sog. 'Rechtschreibreform' des vergangenen Jahres auftraten und auftreten - und dabei nicht mehr und nicht weniger taten und tun, als unbeirrt ihren fortbestehenden Dissens öffentlich zu machen.
Solch starke Abneigung deutet auf ein m. E. in größerem Maßstab diskussionbedürftiges journalistisches Selbstverständnis hin. Der Journalist geht dabei offenbar davon aus, nicht primär einer offenen , manchmal langwierigen öffentlichen Diskussion, sondern vorrangig - und im Stil u. U. sogar apodiktisch ("Aus der Reform der Rechtschreibreform wird nichts") - irgendwelchen letztlich unsinnigen politischen Entscheidungen dienen zu müssen. Bei allem Engagement und Temperament, das natürlich auch Journalisten haben dürfen und müssen - sie haben m. E. grundsätzlich die öffentliche Meinungsbildung nicht zu bestimmen, sondern ihr zu dienen; andernfalls könnte man sie - nichts für ungut - von den heute offenbar zahlreichen, im politisch-medialen Raum agierenden Spinndoktoren nicht mehr unterscheiden.
Persönliche WWW-Seite des Autors zu Rechtschreibfragen: http://www.tu-berlin.de/fb1/AGiW/Cricetus/SOzuC1/Aktion.htm
5. Ein Beitrag des Sprachwisenschaftlers Peter Eisenberg (FG Germanistik, Universität Potsdam) zur 'Korrektur der Rechtschreibreform' in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und einige kritische Leserbriefreaktionen auf ihn.
a) Prof. Dr. Peter Eisenberg, Korrektur der Rechtschreibreform vorbereiten - jetzt, in Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 1. 7. 2000 (in der Spalte "Fremde Federn").
Die Rechtschreibdiskussion lebt wieder auf. Kritiker berufen sich auf erste praktische Erfahrungen mit den neuen Schreibweisen. Gezeigt wird, dass Wörter-bücher literarische Zitate verhunzen, dass Schüler nicht weniger, sondern mehr Fehler machen als früher. Und jeder hat eine Sarnrnlung von absurden Fehlschreibungen parat, die er sich bei der täglichen Zeitungslektüre zusammengestellt hat. Die Berichte sind glaubhaft, aber die Debatte hat keine Richtung. Die meisten Kritiker bestehen auf Herstellung des Zustandes von vor 1996. Sie wollen mit dem Kopf durch die Wand.
Mehr als neunzig Prozent der erwachsenen Deutschen verwenden nach wie vor die alte Orthographie. Trotzdem ist ein Großteil der Texte, die uns täglich hegegnen, mehr oder weniger konsequent der Neuregelung verpflichtet. Dazu trägt vor allem die Umstellung der Presse bei. Aber man täusche sich nicht. Die meisten wissenschaftlichen Zeitschriften etwa haben nicht umgestellt. ein erheblicher Teil der Buchproduktion ebenfalls nicht. Wir leben in einer Periode der Orthographiespaltung.
In Deutschland sind die Kultusminister für die Neuregelung verantwortlich. Sie haben erklärt, dass während der Übergangszeit bis 2005 festgestellt werden soll, welche Bestandteile der Neuregelung akzeptiert werden und welche nicht. Danach habe man die Möglichkeit zu entsprechenden Modifikationen. Was geschieht eigentlich, um diesen wichtigen Schritt vorzubereiten? Der zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Orthographie soll auf deutscher Seite ein Beirat zugeordnet wer-den, dem keine Fachleute angehören. Osterreich und die Schweiz wollen den Beirat nicht mittragen.
Zweitens plant dieKommission Umfragen und Gespräche über die Akzeptanz. der neuen Schreibweise in der Schule. Im Lande Brandenburg wurden dazu Personen angeschrieben. die an der Umschulung von Lehrern beteiligt waren. Sie werden nach ihrer Meinung und ihren Erfahrungen gefragt. Von Akzeptanz kann aber nur dann gesprochen werden, wenn eine Mehrheit den neuen Regelungen tatsächlich folgt. Festgestellt werden kann das allein mit den üblichen Verfahren der empirischen Sozialforschung, zum Beispiel so: Man führt eine Erhebung über das Re'chtschreibverhalten von Schülern durch. Es dürfte ausreichen, wenn die Fehler von etwa jeweils zweitausend Schülern in der dritten/vierten und siebten/achten Jahrgangsstufe, verteilt auf zwei oder drei Regionen, fortlaufend über einige Jahre erfasst werden. Zu untersuchen sind in erster Linie Texte, die frei geschrieben werden, also insbesondere nicht Diktate.
Aussagekräftig ist auf der anderen Seite das Verhalten von Personen, die regelmäßig und viel schreiben, zum Beispiel von Journalisten. Auszuwerten wären Texte, die nicht über große Nachrichtenagenturen laufen, sondern die auf direktem Wege gedruckt werden, ohne dass sie von Computerprogrammen im Sinne der neuen Schreibung korrigiert worden wären, also Texte aus der Lokalberichterstattung, der lokalen Sportberichterstattung und so weiter.
Insgesamt gewönne man so ein fündiertes Wissen darüber, was beim durchschnittlichen Unterricht in neuer Orthographie herauskommt und was beim unbeaufsichtigten, mehr oder weniger spontanen Schreiben hochliteralisierter erwachsener Schreiber geschieht. Die bisher vorliegenden punktuellen Erfahrungen reichen nicht aus, wenn das Ziel darin bestehen soll, den Rechtschreibftieden wiederherzustellen. Das gilt für die von dem Leipziger Erziehungswissenschaftler Harald Marx durchgeführten Schülertests genauso wie für unsere Daten aus der Potsdamer Sprachberatung (etwa 2000 Anfragen zur neuen Orthographie) oder für bereits vorliegende Untersuchungen zur Schreibung in der Presse.
Die Ergebnisse einer empirischen Erhebung müssten dazu führen, dass im Jahr 2005 gezielt Änderungen an den amtlichen Schreibweisen vorgenommen werden. Niemand in der Kultusrninisterkonferenz verlöre sein Gesicht, denn man täte nur das, was man angekündigt hat. Und die Kritiker könnten sicher sein, dass ein Um- und Rückbau in die richtige Richtung ginge, selbst wenn er nur die größten Absurditäten beseitigte.
Das Ganze würde Geld kosten, gewiss. Bei sorgfältiger Planung dürften die Kosten um eine Million Mark, verteilt auf ungefähr drei Jahre, liegen. Gut angelegtes Geld, wenn damit ein politischer wie kulturpolitischer Skandal beendet würde.
Der Verfasser ist Professor für deutsche Philologie an der Universität Potsdam. Er wurde 1997 in die Kommission für deutsche Orthographie berufen. Ein Jahr darsach verließ er die Kommission unter Protest, weil die Kultusminister die von ihnen selbst in Auftrag gegebenen Anderungsvorschläge der Kommission zurückgewiesen hatten.
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b) Professor Dr. Helmut Jochems, Kreuztal, Den Kultusministern zuliebe, Leserbrief in der FAZ v. 8. 7. 2000, S. 49.
Zum Beitrag Ihrer "Fremden Feder" Professor Dr. Peter Eisenberg "Korrektur der Rechtschreibreform vorbereiten - jetzt" (F.A.Z. vom 1. Juli): In der leidigen Angelegenheit Rechtschreibreform greift der Realitätsverlust weiter um sich. Nun will Peter Eisenberg fünf Jahre lang empirische Erhebungen anstellen, um dann wenigstens die "größten Absurditäten" zu beseitigen. Auf diese Weise sollen sich die Kultusminister ohne Gesichtsverlust aus der Affäre ziehen können. Das ist sehr nobel gedacht, nur an die von ihnen zur Schreibumstellung gezwungenen Kinder und Erwachsenen denkt er nicht. Es geht doch wirklich nicht um ,,Rechtschreibfrieden", sondern um die Wiederherstellung einer der deutschen Sprache angemessenen Rechtschreibung.
Kein ernst zu nehmender Kritiker will ohne Wenn und Aber zu den alten Duden-Schreibungen zurück. Inzwischen liegen ein aufgeklärtes Regelwerk und ein entsprechendes Wörterbuch vor. Die Kultusminister hätten es also in der Rand, ihren "kulturpolitischen Skandal" zu beenden - jetzt.
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c) Borghild Niemann, Berlin, Okkupierte Sprache, Leserbrief in der FAZ v. 8. 7. 2000, S. 49.
Zum Beitrag Ihrer "Fremden Feder" Professor Dr. Peter Eisenberg "Korrektur der Rechtschreibreform vorbereiten -jetzt" (F.A.Z. vom 1. Juli): Als Mitstreiterin beim leider nicht erfolgreichen Volksbegehren vor einem Jahr in Berlin hätte ich mir Eisenbergs öffentliche Stellungnahme aus dem benachbarten Potsdam damals sehr gewünscht. Die Kritiker der fatalen "Rechtschreibreform" wollen keineswegs "mit dem Kopf durch die Wand". Ich möchte ganz einfach, dass die bekannten Unstimmigkeiten der letzten Duden-Auflage vor der fatalen "Reform" von unabhängigen Fachleuten beseitigt werden und dieser Duden dann wieder als verbindlich gilt. Es darf nicht sein, dass eine kleine Bürokratentruppe, verstärkt durch willige Germanisten, weiterhin die deutsche Sprache okkupiert. Auf weitere empirische Studien, wie Eisenberg sie vorschlägt, kann die Sprachgemeinschaft verzichten. Sein Projekt "Potsdamer Sprachberatung" ist von Verlagen gefördert worden, die von der Rechtschreibreform profitiert haben. Weitere Einwerbung von Drittmitteln möge Professor Eisenberg bitte nicht unter dem Deckmantel jahrelangen Forschungsbedarfs zugunsten der Sprachgemeinschaft betreiben. Die jungen Schüler dürfen nicht länger als Versuchskarnickel missbraucht werden.
Nachdem nun auch der letzte Zeitungsleser die desaströsen Folgen der Reform bemerkt hat, sollte diese Zeitung mit gutem Beispiel vorangehen und schleunigst zur herkömmlichen Rechtschreibung zurückkehren. Warum eigentlich hat die F.A.Z. jahrelang kritische Artikel veröffentlicht, um dann mit fadenscheinigen Gründen umzufallen? Bitte denken Sie auch an die ausländischen Germanisten, die oft in jahrzehntelangem persönlichen Einsatz für deutsche Sprache und Kultur gearbeitet haben. Die deutsche Sprache hat in den letzten Jahrzehnten aus sehr unterschiedlichen Gründen ihre Weltgeltung verloren. Müssen wir die~en Vorgang durch Orthographiespaltung noch verstärken?
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d) Dr. Elmar Schwarz, Schrattenbach, Erstaunliche Leistung, Leserbrief in der FAZ v. 8. 7. 2000, S. 49.
Zum bald einjährigen Durchhalten der neuen deutschen Rechtschreibung in der F.A.Z. möchte ich Ihrer Redaktion meine Anerkennung übermitteln. Ihre Leistung ist vor allem deshalb erstaunlich, weil Sie das sinnentstellende Getrenntschreiben tagtäglich und vor allem wider besseres Wissen fast ohne jeden Rückfall in die alten Regeln ertragen haben. Ich hatte nämlich vermutet, dass solch ein bedingungsloser Gehorsam gegenüber dem Staate seit 1945 kaum noch zu finden wäre.
4. Eine Anfrage an den 'TAGESSPIEGEL' (Berlin) betreffend die Umschreibung von Leserbriefen nach 'neuen Regeln' in seiner Redaktion.
[Der 'TAGESSPIEGEL' hat auf die unten wiedergegebene Anfrage am 7. 11. 1999 telephonisch mitgeteilt, daß nach einer hausinternen verbindlichen Regelung in seiner Redaktion Leserbriefe nicht gegen den Wunsch ihrer Autoren 'umgeschrieben' werden.]
a) 7. 11. 1999. An den Chefredakteur und die Herausgeber des 'Tagesspiegel' und an die 'Leserbriefredaktion'.
Sehr geehrte Herren!
Am 6. und erneut am 18. Okt 1999 richtete ich in der obigen Sache Anfragen an Sie. Mir ist bei der jetzigen Wiederholung meiner Frage bewusst, dass es auch im Bereich Ihrer Leserbriefredaktion Personalknappheit gibt, und ich beabsichtige deswegen nicht, mich ueber das Verhalten konkreter, vielleicht sehr stark belasteter Personen zu beschweren. Es mag ferner sein, dass Sie des angesprochenen Themas ueberdruessig sind, weil Sie es moeglicherweise redaktionsintern schon haeufiger eroertert haben. Aber von Ihrer Entscheidung, sollte es sie gegeben haben, weiss Ihre Leserschaft jedenfalls bisher nichts und Sie sollten Sie deshalb bekannt geben. Sollte mir bei der Lektuere Ihrer Zeitung in den vergangenen Wochen irgendetwas entgangen sein, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis.
Meine Frage lautete: Werden in Ihrer Zeitung Leserbriefe, die in konventioneller Rechtschreibung gehalten sind und nach dem Willen der Briefautoren auch so abgedruckt werden sollen, in Ihrer Redaktion in die als 'neu' und 'reformiert' deklarierte Rechtschreibung transformiert, die der Staat und eine Anzahl Medien zur Verbreitung vorgesehen haben?
Als ... langjaehriger Leser und Abonnent Ihrer Zeitung und auch als gelegentlicher Leserbriefschreiber moechte ich diese Frage nicht nutzlos gestellt haben. Ich darf auch darauf hinweisen, dass ich mit einer solchen Frage sicherlich nicht allein unter den 'Tagesspiegel'-Lesern bin.
Ich bitte Sie daher nun nochmals, auf die gestellte Frage eine in der Sache klare, kurze und verbindliche schriftliche Auskunft zu geben. Am besten waere es, Sie wuerden Sie auch veroffentlichen.
Fuer mich wird sich an dieser 'politisch-praktisch' gewiss nicht vordringlichen, aber dennoch, was das derzeitige oeffentlich-geistige Klima und allerlei m. E. ungerechtfertigte Machtnanmassungen dort betrifft, erhellenden Frage entscheiden, ob ich Ihre in mancher Hinsicht - auch in einigen Neuerungen - von mir durchaus geschaetzte Zeitung - weiterhin abonnieren werde. Sollten Sie Leserbriefschreibern eine staatlich und 'von den Nachrichtenagenturen' fuer richtig gehaltene Schreibweise und damit durchaus substanziell die Form ihrer schriftsprachlichen Meinungsaeusserung vorschreiben wollen, so wuerde ich hierin eine sprachregelnde Machtanmassung sehen, der man auch im uebrigen so gut es geht, oeffentlich entgegentreten muesste. Bitte machen Sie sich, sofern das noch nicht geschehen ist, klar - nicht so sehr meinetwegen, als wegen Ihres eigenen Selbstverstaendnisses -, wohin Sie in solch scheinbar unwichtigen Fragen steuern oder auch nur sich treiben lassen wollen. Ich hoffe, Sie entscheiden sich fuer einen vernuenftig-liberalen Modus, der der vielfaeltigen, weiterhin stark verbreiteten und m. E. vollauf begruendeten Antipathie in Ihrer derzeitigen Leserschaft gegen Schrift- und Sprachregelungsoktrois entspricht (Sehen Sie dazu ggf. auch die schon frueher zitierten Zusammenstellungen in [http://www.tu-berlin.de/fb1/AGiW/Cricetus/Aktion.htm] und [http://www.tu-berlin.de/fb1/AGiW/Cricetus/C1.htm]. .... Mit freundlichen Gruessen C. Gizewski
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b) 7. Nov. 1999. An den Tagesspiegel, Leserbriefredekation, Chefredakteur und Herausgeber
Sehr geehrte Herren!
Nach dem heutigen Telephonanruf, in dem Sie so freundlich waren, mir zu bestaetigen, dass es in Ihrem Hause einen klaren Beschluss und eine klare Anordnung gibt, wonach Leserbriefe, die in konventioneller Rechtschreibung gefasst sind, nicht gegen den deutlich geaeusserten Willen ihrer Verfasser nach 'neuen Regeln' umgeschrieben werden, hat sich meine erneute Anfage vom heutigen Tage erledigt....Ich moechte aber bei meiner Anregung bleiben, Ihren Beschluss bzw. die aus ihm folgende Anordnung der Gesamtheit Ihrer Leserschaft bekannt zu machen. Mit freundlichen Gruessen C. Gizewski
3. Ein Briefwechsel mit der Zeitung 'DIE WELT', u. a. betr. das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtschreibreform in den Schulen vom 14. 7. 1998.
[Der folgende Leserbrief wurde unter der Überschrift "Schreiben, wie es gefällt" in "Die Welt", 9. 7. 1999, S. 11 (Leserbriefe. Leser schreiben - Die Zeitung antwortet) veröffentlicht. Die angesprochene Autorin anwortete für die Zeitung an derselben Stelle. Ihre Antwort wird hier wiedergegeben - Die von ihr vorgenommene Interpretation der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1998 (Text: http://www.tu-berlin.de/fb1/ABiW/Cricetus/BVfG_RR.htm) macht eine Erwiderung sinnvoll.]
a) Bitte um Klarstellung.
Kathrin Spoerr zitiert mich in ihrem sehr schaetzenswerten Beitrag '111 Wissenschaftler fordern zivilen Ungehorsam gegen Rechtschreibreform' in 'Die WELT' vom 1. 7. 99, S. 2 kurz mit einem Bekenntnis zum "zivilen Ungehorsam gegenüber den Gerichten". Da es aber bei einem oeffentlichen Appell, wie ich ihn nach reiflicher Ueberlegung persoenlich vorgetragen habe, im Interesse der Sache und im Interesse des Urhebers sehr auf die Formulierung und die Begruendung ankommt, so bitte ich Sie freundlich um folgende Verdeutlichung meiner Position: ich wende mich primär gegen eine aus der Sicht freiheitlichen Staatsdenkens verfassungsrechtlich nicht hinnehmbare Kompetenzarrogation des gesamten Staates, wenn er Sprache und Schrift seiner erwachsenen Bevölkerung zu regulieren beginnt. Soweit Gerichte - bis hin zum Bundesverfassungsgericht - eine solche zutiefst probematische Komptenzverschiebung bestaetigen sollten oder bestaetigen, bleibt sie nach meiner Einschaetzung allerdings aus Gruenden vorstaatlichen ('natuerlichen') Rechts unakzeptabel und stellt den Staatsbuerger dann m. E. auch vor eine grundsaetzliche Loyalitaetsfrage. - Wer meine Erklaerung im Wortlaut naeher kennen lernen will, mag sie im uebrigen gern unter [http://www.tu-berlin.de/fb1/AGiW/Cricetus/C1.htm] oder [... /Aktion.htm] nachlesen.
Mit freundlichen Gruessen PD Dr. Christian Gizewski
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b) Die Antwort.
Ich teile Ihre Kritik an einem Staat, der sich Regelungs- und Ordnungskompetenzen dort anmaßt, wo Markt, Vernunft und Verantwortung von allein Ordnung entstehen lassen. Ein überregulierender Staat ist ein mißtrauischer Staat. Er mißtraut selbstregulativen Mechanismen, und er mißtraut seinen Bürgern, wenn er eingreift, wo es auch ohne ihn geht. Ein starker Staat ist aber dort gefordert, wo es selbstregulierende Kräfte nicht gibt oder wo sie versagen. So auch bei der Rechtschreibreform. Hier vertrat das Bundesverfassungsgericht 1998 die Auffassung, daß die Orthographie gerade nicht Sache des Staates sei, daß es jedem Menschen freigestellt sei, so zu schreiben, wie er es will. Es hat die Sprache in die Verantwortung der Bürger überwiesen mit dem Hinweis, in der Praxis müsse sich erweisen, nach welchen Rechtschreibregeln die Deutschen künftig schreiben. Tatsächlich legte es sie aber nicht in die Hände der Bürger; sondern in die Hände der Kultusburokratie. Ihr Vowurf, der Staat habe sich in Gestalt des Bundesverfassungsgerichts der Sprache und Schrift bemächtigt, trifft auf Verfassungsebene nicht zu. Die Botschaft der Richter lautete gar: Rechtschreibung ist unwichtig. Die Rechtschreibung als Teil der deutschen Sprache und Kultur war es in den Augen der Verfassungsrichter nicht wert, daß der Staat, das Parlament, sich damit beschäftigt. Wer aber der Sprache und ihrer Rechtschreibung so hohe Bedeutung beimißt wie Sie und ich und die Mehrheit der Bevölkerung, der hätte gerade fordern müssen, daß ein legitimiertes Organ des Staates darüber befindet. Das hätte allein das Parlament sein dürfen. Die Gleichgültigkeit der Richter legte den Vollzug der ungeliebten und ungewollten Reform in die Hände der Bildungsverwaltung. Die bemächtigt sich nun schleichend der Orthographie, indem sie Schulkinder instrumentalisiert, die nach neuen Regeln schreiben lernen müssen. In all dem steckt ein hohes Maß an Sophistik, die der Staat, die Vertreter des Volkes, vielleicht hätten verhindern können. Manchmal ist eben ein bißchen mehr Staat vonnöten- Allerdings am richtigen Ort. Kathrin Spoerr.
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c) Zur Antwort Frau Spoerrs auf meinen Lesebrief vom 9. 7. 1999.
Sie deuten in Ihrer gedankenreichen Antwort das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1998 und meine Erklärung in einer Weise, der ich in eingen Punkten widersprechen muß.
Das Urteil hatte folgende Leitsätze:
"1. Der Staat ist von Verfassungs wegen nicht gehindert, Regelungen über die richtige Schreibung der deutschen Sprache für den Unterricht in den Schulen zu treffen. Das Grundgesetz enthält auch kein generelles Verbot gestaltender Eingriffe in die Schreibung.
2. Regelungen über die richtige Schreibung für den Unterricht in den Schulen fallen in die Zuständigkeit der Länder.
3. Für die Einführung der von der Kultusministerkonferenz am 30. November/1. Dezember 1995 beschlossenen Neuregelung der deutschen Rechtschreibung an den Schulen des Landes Schleswig-Holstein bedurfte es keiner besonderen, über die allgemeinen Lernzielbestimmungen des Landesschulgesetzes hinausgehenden gesetzlichen Grundlage.
4. Grundrechte von Eltern und Schülern werden durch diese Neuregelung nicht verletzt."
Meine Bedenken richten sich einmal auf P. 3 dieser Leitsätze - allerdings aus ganz anderen Gründen als Ihre Überlegungen. Sie vermissen ein Rechtschreibungsgesetz, ich bin grundsätzlich dagegen. Ich habe das in der von Ihnen zitierten Erklärung [http://www.tu-berlin.de/fb1/AGiW/Cricetus/C1.htm] begründet . Dort habe ich mit Gründen auf eine aus einer begrenzten Zweckbestimmung des Staates folgende Pflicht zur Unterlassung staatlich statuierter Sprach- und Schriftregelungen hingewiesen. Das betrifft auch Rechtschreibungs-Gesetze. Das Bundesverfassungsgericht hat im übrigen eine gesetzliche Grundlage für eine Rechtschreibregelung zwar für unnötig erachtet, aber sie nicht schon deshalb aus verfassungsrechtlichen Gründen etwa für die Zukunft gänzlich ausgeschlossen, wie Sie offenbar annehmen.
Auch bei folgendem sehen Sie die Dinge m. E. zu optimistisch: Das Bundesverfassungsgericht hat nur über die schulischen Aspekte der 'Rechtschreibreform' geurteilt und nicht, wie Sie wohl annehmen, über die anderen vorgesehenen und teilweise schon 'umgesetzten', rechtlich und praktisch folgenreichen öffentlichen Zielsetzungen, die die 'Schreibweise der Beamten' oder die politische Durchsetzung einer 'Vorbildwirkung' 'neuer Rechtschreibregeln' für das allgemeine Schrift- und Sprachverhalten betreffen. Hier steht eine verfassungsrechtliche Überprüfung noch aus, und dieser sehe ich nicht besonders hoffnungsvoll entgegen.
Meine Hauptsorge richtet sich nämlich auf P. 1 der Leitsätze. Das Bundesverfassunsgericht vertritt dort und in der Urteilsbegründung (S. 37 f.) eine - möglicherweise von Ihnen nicht genügend beachtete - im Ansatz bedenkliche Theorie von einer prinzipiellen Allzuständigkeit des Staates, die eine solche zur Schrift - und Sprachregelung einschließe. Besonders beunruhigt mich folgender Passus aus dem Urteil:
"Das Grundgesetz enthält kein Verbot, die Rechtschreibung zum Gegenstand staatlicher Regelung zu machen. Ein solches Verbot folgt auch nicht daraus, daß der Staat zur Regelung der Rechtschreibung nicht ausdrücklich ermächtigt worden ist. Dem Grundgesetz liegt nicht die Vorstellung zugrunde, daß sich jede vom Staat ergriffene Maßnahme auf eine verfassungsrechtliche Ermächtigung zurückführen lassen müsse. Es geht vielmehr von der generellen Befugnis des Staates zum Handeln im Gemeinwohlinteresse aus, erlegt ihm dabei aber sowohl formell als auch materiell bestimmte Beschränkungen auf. Ein Regelungsverbot kann sich unter diesen Umständen nicht schon aus einer fehlenden verfassungsrechtlichen Ermächtigung, sondern nur aus den verfassungsrechtlichen Schranken staatlicher Entscheidungen ergeben.
Auch aus der Eigenart der Sprache folgt kein absolutes Regelungsverbot. ... Die Sprache unterscheidet sich von anderen Regelungsgegenständen ... nicht dadurch, daß bei ihr korrekturbedürftige Fehlentwicklungen - etwa im Sinn erschwerter Lehr- und Lernbarkeit - von vornherein ausgeschlossen wären. Der Staat kann die Sprache deswegen aber nicht beliebig regeln. Begrenzende Wirkungen ergeben sich aus der Eigenart der Sprache jedoch nur für Art und Ausmaß einer Regelung, nicht dagegen für eine Regelung überhaupt".
Das Bundesverfassungsgericht sieht also die bisherige staatlich ungeregelte Entwicklung der deutschen Schriftsprachein Teilen als 'Fehlentwicklung' an, die staatlicherseits zu 'korrigieren' wäre. Bei einer solchen Begründung ist in Zukunft unter 'Rationaliätsaspekten' m. E. alles Mögliche an Sprachregelung und sogar politischer Geistesherrschaft denkbar. Die vom Gericht abstrakt anerkannten Grenzen dürften mit dieser Begründung konkret immer beiseitezuräumen sein.
Ein vierter Punkt will klargestellt sein. Ich bin keineswegs gegen ein legitimes und effektives Tätigwerden des Staates im Allgemeinwohlinteresse, wo dies seiner begrenzten Zweckbestimmung entspricht. Er ist zwar aus zwingenden vorstaatlichen (naturrechtlichen) Rechtsprinzipien nicht für Religion, Moral, Wissenschaft, Kunst und inbesondere für Denken, Sprechen und Schreiben seiner erwachsenen, freien Bevölkerung zuständig. Er ist andererseits aber nicht etwa aus derartigen Gründen unzuständig für die Wirtschaftsverfassung eines Gemeinwesens und für eine angemessene Begrenzung des von Ihnen erwähnten, viele Allgemeinwohlbelange berührenden 'Markt'-Prinzips. Die insoweit angesprochenen wirtschaftlichen Freiheitsrechte müssen anders begründet werden. Sie stehen unter einem nach meiner Überzeugung sehr weit gehenden Vorbehalt der Dienlichkeit für das Allgemeinwohlinteresse. Mit meinen Argumenten gegen staatliche Regelungsunzuständigkeit rede ich also auf gar keinen Fall einem 'naturrechtlich zwingendem Marktprinzip' das Wort. Das gibt es auch nicht. Christian Gizewski.
2) Ein Briefwechsel, der das Eintreten gegen ein amtliches Projekt 'Schriftregelung' im Rahmen einer wissenschaftlichen WWW-Seite betrifft.
a) Brief.
Sehr geehrter Herr Dr.Gizewski, .....
Bei Recherchen im Internet - ich suchte Informationen über die Wirkung von Musik auf die Rhetorik in der Spaetantike - stieß ich auf Ihre Website. ....
Was mir weniger gefallen hat, war die Vermengung mit dem Volksbegehren gegen die Rechtschreibreform. Dies koennte alle veraergern, die von dem Volksbegehren nichts halten, aber an Hinweisen für althistorische Studien interessiert sind. Das waere jedoch ein eigenes Thema und wuerde den Rahmen einer kurzen E-Mail sprengen!
Mit freundlichen Gruessen Harald Voelker
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b) Anwort.
Sehr geehrter Herr Voelker! Vielen Dank für Ihre kritischen Hinweise und freundlichen Bemerkungen. ...
Im Punkte 'Volksbegehren gegen die Rechtschreibreform' werde ich Ihnen aus folgenden Gruenden nicht folgen:
1) Die entsprechenden Elemente einer 'Aktionsseite' befinden sich innerhalb meiner WWW-Seite 'AGiW' auf der Diskussionsplattform 'Cricetus criticus'. Diese hat ausdrücklich die Aufgabe, auf Erkenntnis, Wahrheit und Wissenschaft bezogene organisatorische und politische Fragen nicht nur zu erörtern, sondern in diesen Fragen ggf. auch Position zu beziehen. Auch dies gehoert zur grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit und ist ferner im nicht-rechtlichen Sinne fundamental wissenschaftsgemaess. Es gibt in der Wissenschaft vielfaeltige Meinungsunterschiede, auch 'praktischer' Art; Aerger deswegen ist an der Tagesordnung, aber letztlich nicht sinnvoll. Argumentiert werden muss ja irgendwann doch. Und darauf moechte ich hinaus, nicht auf ein Wegschweigen.
2) Ich vertrete meine Positionen - und die anderer Wissenschaftlerkollegen in Berlin - in massvoller Sprache, argumentativ und mit der Bereitschaft, anderen konzentriert und zur Hauptsache argumentierenden Stimmen in einem 'FORUM' Gehoer zu geben.M. E. geht es nicht primaer um die Vereinfachung des schulischen Rechtschreibunterrichts, der Ihnen als gewesenem und moeglicherweise weiter engagiertem Schulmann am Herzen liegen mag. Ihn nach Bedarf zu regeln, beduerfte es nach meiner juristischen Auffassung nicht einer 'Rechtschreibreform', sondern moeglichweise sogar nur einer kultusministeriellen Verwaltungsanordnung für den Bereich jeweils eines Bundeslandes. Die Abwehr muss sich vielmehr gegen eine verfassungsmaessig nicht vorgesehene Kompetenzarrogation des Staates richten, der zwar fuer die schulische Erziehung Verantwortung traegt, der aber in keinerlei Hinsicht etwa fuer 'richtiges' Denken, Reden und auch Schreiben seiner erwachsenen Bevoelkerung, seiner Beamtenschaft oder des 'Verlagswesens' zustaendig ist. Aus dieser Perspektive betrachtet stellen amtliche Schriftregelungsprojekte der jetzt vorliegenden Art im Ansatz eine Bedrohung fuer die Entwicklung der Meinungsfreiheit (einschließlich der freien Bindung an geistige Traditionen) und der Wissenschaftsfreiheit dar. Wenn es Sie interessiert, koennen Sie meine Beguendungen dazu im einzelnen nachlesen.
3) Die auffaellige, aber m. E. dennoch angemessene Form des Hinweises auf das Volksbegehren und die weitergehenden Moeglichkeiten des Boykotts in meiner WWW-Seite entspricht genau meiner Absicht, auch und gerade für den Bereich der Wissenschaft auf die u. U. erheblichen Langzeitfolgen derartiger moderner staatlicher Regelungsambitionen aufmerksam zu machen. Ich werde damit auf gar keinen Fall aufhoeren, auch wenn nach Abschluss des Volksbegehrens der entsprechende Hinweis auf meiner Index-Seite vermutlich wieder veschwinden wird. Meine Einwaende gegen das amtliche Schriftregelungsprojekt befinden sich schon seit zwei Jahren auf meiner WWW-Seite. Sie werden im In- und Ausland nicht selten abgerufen, was auch den Bedarf an solchen WWW-Informationen zeigt.
Mit freundlichen Gruessen Christian Gizewski
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c) Gegenantwort.
Sehr geehrter Herr Dr.Gizewski, vielen Dank fuer Ihre schnelle Antwort auf meine Bemerkungen zu Ihrer Website...
Ihre Einstellung zum Volksbegehren gegen die Rechtschreibreform respektiere ich. Mir ist klar geworden, dass es Ihnen mehr um ein grundsaetzliches Anliegen geht.
Allerdings bleibe ich bei meiner kritischen Einstellung gegenueber dem Volksbegehren, ohne behaupten zu wollen, dass die Rechtschreibreform (manche sagen "Refoermchen") eine Meisterleistung ist. Als Schulmann habe ich mich oft geaergert, dass die bisherigen Regeln so viele Ungereimtheiten und ueberfluessige Schwierigkeiten enthielten; insofern ist m.E. die "Reform" ein - wenn auch kleiner- Fortschritt. Ich halte es auch fuer erforderlich oder zumindest fuer nuetzlich, dass Regelungen fuer den gesamten deutschen Sprachraum vereinbart werden.
Mir bleibt weiterhin unklar, warum die Kritiker erst jetzt - gewissermassen post festum - "auf die Barrikaden" gehen. Die geplanten Regelungen waren doch schon ziemlich lange bekannt. ...
Mit freundlichen Gruessen Harald Voelker
1) Eine Leserzuschrift im 'Tagesspiegel' vom 6. Juni 1999, die eine der verschiedenen bedenklichen Seiten des Reformprojekts, das Prinzip der 'Schriftvereinfachung', weiterdenkt.
Noch einfacher bitte! Zum Artikel "Langsam stirbt der Seelefant" vom 1. Juni 1999.
Laßt doch den Seelefanten sterben. Aber bitte richtig und in Würde. Wider den tierischen Ernst der Reförmchengegner plädiere ich für eine konsequente Reform gemäß nachfolgendem Mehrstufenmodell eines genialen Zeitgenossen, der mir leider unbekannt ist:
Erster Schritt, Wegfall der Großschreibung: einer sofortigen einführung steht nichts im weg, zumal schon viele graphiker und werbeleute zur kleinschreibung übergegangen sind.
zweiter schritt, wegfall der dehnungen und schärfungen: dise masname eliminirt schon di gröste felerursache in der grundschule. den sin oder unsin unserer konsonantenverdoplung hat onehin nimand kapirt.
driter schrit. v und ph ersetzt durch f, z und sch ersetzt durch s: das alfabet wird um swei buchstaben redusirt, sreibmasinen und sesmasinen fereinfachen sich, wertfole arbeitskräfte könen der wirtsaft sugeführt werden.
firter srit, q, c und ch ersest durch k, j und y ersest durch i, pf ersest durch f: iest sind son seks bukstaben ausgesaltet, di sulseit kann sofort fon neun auf swei iare verkürst werden. anstat aktsig prosent rektsreibunterrikt könen nüslikere fäker wi kemi, fisik, reknen mer geflegt werden.
fünfter srit, wegfal von ä, ö und ü: ales uberflusige ist iest ausgemerst, di ortografi wider slikt und einfak. naturlik benotigt es einige seit, bis dise fereinfakung uberal riktik ferdaut ist; fileikt sasungsweise ein bis swei iare.
lester srit: anslisend durfte als nakstes sil di fereinfakung der nok swirigeren und unsinigeren gramatik anfisirt werden.
Bernhard H. Behrens, Berlin-Spandau.